Auftragsbedingungen
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Die Bedingungen für die Erteilung, Annahme,
Erfüllung, Abnahme und Abrechnung eines
Auftrages (insbesondere Termine, Honorar und
Zahlweise) werden objekt- und standortbezogen
individuell zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer
verhandelt. Dazu wird ein für beide Seiten
verbindlicher Gutachtenvertrag geschlossen.
Das Honorar für die Gutachtenerstattung wird
bei Bewertungsobjekten im ländlichen Raum als
Stunden- oder Pauschalhonorar, bei städtischen
Immobilien in aller Regel wertabhängig nach
BVS-Richtlinie bzw. alternativ als Pauschalhonorar
zzgl. Nebenkosten, verauslagten Gebühren und
Mehrwertsteuer zwischen den Vertragsparteien
verhandelt.
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