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Auftragsbedingungen



Die Bedingungen für die Erteilung, Annahme, Erfüllung, Abnahme und Abrechnung eines Auftrages (insbesondere Termine, Honorar und Zahlweise) werden objekt- und standortbezogen individuell zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer verhandelt. Dazu wird ein für beide Seiten verbindlicher Gutachtenvertrag geschlossen.

Das Honorar für die Gutachtenerstattung wird bei Bewertungsobjekten im ländlichen Raum als Stunden- oder Pauschalhonorar, bei städtischen Immobilien in aller Regel wertabhängig nach BVS-Richtlinie bzw. alternativ als Pauschalhonorar zzgl. Nebenkosten, verauslagten Gebühren und Mehrwertsteuer zwischen den Vertragsparteien verhandelt.




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